Kennzeichnungspflicht (farblich)
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Nach der EN 1089-3 aus dem Jahre 1997 gibt es eine Norm für die Farbkennzeichnung von Gasflaschen, jedoch ist diese Norm nur noch kein Gesetz und muss somit
nicht zwingend umgesetzt werden. Jedoch hat sich in der Praxis die Farbkennzeichnung der Druckluftflaschen als “Stand der Technik” durchgesetzt.
